Nicht nur Zeugen wurden gehört und Urkunden verlesen, das Gericht reiste auch im Dezember 1964 nach Auschwitz, um den Tatort in „Augenschein“ zu nehmen. Die Reise hinter den Eisernen Vorhang war ein außergewöhnlicher Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hatte mit der Volksrepublik Polen keine diplomatischen Beziehungen. Eine Amtshandlung eines deutschen Gerichts im Ausland war nur möglich, wenn das Gastland dem Gericht Souveränitätsrechte vorübergehend übertrug. Polen war dazu bereit und ermöglichte, dass ein beauftragter Richter zusammen mit vielen Prozessbeteiligten an zwei Tagen eine Ortsbesichtigung im Stammlager und in Birkenau durchführte. Die Eindrücke, die insbesondere die mitgereisten Verteidiger gewannen, veränderten ab Januar 1965 die Atmosphäre im Frankfurter Gerichtssaal.