Vor Gericht standen 22 Angeklagte, 21 ehemalige Angehörige der Lager-SS und ein einstiger Funktionshäftling.
Sie waren angeklagt, im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in den Jahren 1940 bis 1945 „durch mehrere selbständige Handlungen, teils allein, teils gemeinschaftlich mit anderen, aus Mordlust und sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam sowie teilweise mit gemeingefährlichen Mitteln“ (aus dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7.10.1963) für den Tod von über 45.000 Häftlingen verantwortlich gewesen zu sein.