Der Auschwitz-Überlebende Emil Wulkan überreichte dem Frankfurter Journalisten Thomas Gnielka im Jahr 1959 Originaldokumente aus dem Lager Auschwitz. Es handelte sich um Listen mit Namen von Häftlingen, die vorgeblich auf der Flucht erschossen worden waren. Verzeichnet waren der vermeintliche Grund der Erschießung und die Namen der SS-Männer, die die Liquidierungen durchgeführt hatten. Diese Listen, die später als die so genannten Breslauer Dokumente in die Geschichte des Auschwitz-Prozesses eingingen, waren handschriftlich von Rudolf Höß (Lagerkommandant) unterschrieben und durch das Handzeichen Robert Mulkas (Adjutant des Lagerkommandanten) abgezeichnet (zum Abschnitt Angeklagte). Gnielka wandte sich an den Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der geradezu als Synonym für die Aufklärung von NS-Verbrechen galt und übersandte ihm die Dokumente. Neben diesen Dokumenten spielten auch sogenannte Fahrbefehle für die Lieferung von Zyklon-B (dem Gas in kristalliner Form, mit dem die Vergasungen durchgeführt wurden) und Anforderungen von Phenol (der Substanz, mit der Häftlinge durch Spritzen getötet wurden) eine wichtige Rolle im Auschwitz-Prozess.