Der Auschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Saal des Stadtparlaments im Frankfurter Rathaus (Römer). Die Räumlichkeit waren der Justizverwaltung von der Stadt Frankfurt am Main großzügiger Weise zur Verfügung gestellt worden, weil die Frankfurter Justiz selbst keinen Raum von der erforderlichen Größe besaß.
Im April 1964 zog das Gericht in das neuerbaute Bürgerhaus Gallus um, in dem der Prozess bis zur Urteilsverkündung im August 1965 fortgesetzt wurde.
Für die baulichen Veränderungen, die für den Prozess im Bürgerhaus notwendig waren, wurden vom hessischen Justizministerium Mittel in Höhe von circa 90.000 Mark bewilligt. Der Saal des Hauses musste entsprechend umgebaut werden, um u.a. Platz für die 87 Prozessbeteiligten 143 Zuhörer und 124 Pressevertreter zu schaffen. (siehe Abbildung 1 und 2) Die Post hatte ein kleines Vermittlungsamt mit zwanzig Telefonanschlüssen und zehn Fernschreibern eingerichtet. Im Untergeschoss wurden für die Angeklagten ausbruchsichere Räume geschaffen, in denen sie vor Beginn der Verhandlung untergebracht und während der Mittagspausen verpflegt wurden. Die Polizei hatte während des ganzen Prozesses ein stärkeres Polizeiaufgebot im Haus stationiert.