5. April 1906, Hof an der Saale/D – 14. August 1973, Straubing/D
Persönlicher Werdegang:
Sohn eines Metzgers; eines von sechs Geschwistern; Besuch der Volksschule von 1912 bis 1920; Ausbildung zum Tapezierer 1920 bis 1923; arbeitete anschließend in verschiedenen Geschäften von Verwandten und später als Kellner und Hoteldiener; von 1945 bis 1954 als Hilfsarbeiter tätig; im Spruchkammerverfahren zu 20,- DM Geldstrafe verurteilt; wegen seiner Tätigkeit im KZ Dachau wurde Hofmann wegen zweifachen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt (Urteil des Schwurgerichts München II vom 19.12.1961 - 2 Ks 8/61); Strafverfahren gegen Hofmann wegen seiner Tätigkeit im KZ Natzweiler beim Schwurgericht Hechingen.
Funktionen während des NS-Regimes:
Mitglied der NSDAP (Nr. 1.369.617) und Angehöriger der Allgemeinen SS (Nr. 40.651) seit dem 20. Juli 1932; von Ende September 1933 bis zum 1. Dezember 1942 zuletzt als stellvertretender Schutzhaftlagerführer im KZ Dachau; im KZ Auschwitz zuletzt als erster Schutzhaftlagerführer in Auschwitz-Stammlager eingesetzt; Angehöriger der SS-Mannschaft im KZ Auschwitz von Dezember 1942 bis zu seiner Versetzung in das KZ Natzweiler am 15. Mai 1944; letzter Dienstgrad: SS-Hauptsturmführer.
Zur Zeit der Verhandlung:
57 Jahre, verheiratet, sechs Kinder.
Untersuchungshaft seit 1959, Strafhaft in anderer Sache seit 1962. Franz Hofmann wurde wegen Mordes in einem Fall und gemeinschaftlichem Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Portrait
Franz Hofmann
(5. April 1906, Hof an der Saale – 14. August 1973, Straubing)
In Hof an der Saale wuchs Hofmann – Sohn eines Metzgers und einer Hausfrau – auf, mit neun Jahren waren er und seine fünf Geschwister Halbwaisen; die Mutter, Hofmann ging im dritten Jahr in die Volksschule, verstarb 1915. Nach der Schule lernte er Tapezierer und machte 1923 seine Gesellenprüfung. Ohne Anstellung im erlernten Beruf verdingte er sich bei seinem Onkel, einem Kolonialwarenhändler. Bis 1931 konnte sich Hofmann in verschiedenen Arbeitsverhältnissen über Wasser halten, wurde dann aber arbeitslos und kehrte 1932 in seine Heimatstadt zurück. Bei den aufstrebenden Nationalsozialisten sah er eine Chance für sich. Hofmann trat der NSDAP und der Allgemeinen SS bei, wurde Mitte 1933 Hilfspolizist und im Herbst desselben Jahres Angehöriger der Wachtruppe des Konzentrationslagers Dachau. In Dachau machte Hofmann Karriere. Als er Ende 1942 nach Auschwitz versetzt wurde, hatte er es zum stellvertretenden Schutzhaftlagerführer gebracht. In Auschwitz war er bis zu seinem Wechsel in das im Elsass gelegene Konzentrationslager Natzweiler Mitte 1944 Schutzhaftlagerführer, zuletzt im Rang eines SS-Hauptsturmführers. Diese Funktion übte er auch in Natzweiler und seinen Nebenlagern bis zu deren Auflösung aus. Die Entnazifizierung überstand Hofmann ohne Probleme, seine SS-Zugehörigkeit und seinen KZ-Dienst konnte er den Behörden verheimlichen. Als Land- und Hilfsarbeiter und zuletzt als Heizer schlug er sich mühsam durch.
In Frankfurt am Main wurde Hofmann aus der Strafhaft vor seine Richter geführt. Ende 1961 hatte ihn ein Münchner Schwurgericht wegen im KZ Dachau begangener Morde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. In dem Ermittlungsverfahren gegen Auschwitz-Täter war er seit April 1959 in Untersuchungshaft genommen worden. Sei diesem Tage erlebte er die Freiheit nicht mehr. Hofmann verstarb 1973 in der Straubinger Strafanstalt in seinem sechsundsechzigsten Lebensjahr.