15. September 1911, Osnabrück/D – 7. Dezember 1994
Persönlicher Werdegang:
Sohn eines Schlachtermeisters; Besuch der Mittelschule und des Gymnasiums bis zum Abitur 1933; Studium der Philologie und der Medizin in Münster, Rostock und Danzig; nach 1945 wurde kein Entnazifizierungsverfahren durchgeführt; zunächst im Krankenhaus Elmshorn, später in einer Privatpraxis tätig.
Funktionen während des NS-Regimes:
Angehöriger der SA seit Juni 1933; Mitglied der NSDAP seit 1. Mai 1937 und in der SS seit dem 15. November 1937; nach verschiedenen Einsätzen als Arzt in der Waffen-SS am 15. Dezember 1943 zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt Amt DIII (Sanitätswesen und Lagerhygiene) versetzt; im KZ Auschwitz als SS-Lagerarzt in Auschwitz-Birkenau und als Truppenarzt in Auschwitz-Stammlager tätig; 1944 in das KZ Mauthausen; das KZ Stutthof (20. Oktober bis 15. Dezember 1944), das KZ Ravensbrück und schließlich das KZ Sachsenhausen versetzt; von dort im März 1945 geflohen; letzter Dienstgrad: SS-Obersturmführer.
Zur Zeit der Verhandlung:
52 Jahre, verheiratet, zwei Kinder.
Untersuchungshaft seit März 1965. Franz Lucas wurde wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu drei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt.
März 1968 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof 1969 aufgehoben (Az.: 2 StR 280/67). Das Landgericht Frankfurt sprach Lucas in der Neuverhandlung am 8. Oktober 1970 frei.
Portrait
Franz Lucas
(15. September 1911, Osnabrück – 7. Dezember 1994, Elmshorn)
Der Metzgersohn besuchte in Osnabrück die Volksschule sowie die Mittelschule bis zur mittleren Reife, machte eine Umschulung, wechselte auf verschiedene Gymnasien und machte erst 1933 das Abitur. An der Universität Münster studierte er vier Semester Philologie, sattelte um, begann ein Medizinstudium, das er an der Danziger Universität 1942 mit der Promotion abschloss. 1937 war Lucas der Allgemeinen SS und 1938 der NSDAP beigetreten, bereits 1933/34 hatte er kurze Zeit der SA angehört. Dr. med. Lucas wurde zur Waffen-SS eingezogen, militärisch ausgebildet und fand Verwendung in einem Lazarett und als Truppenarzt. Ende 1943 war er bereits SS-Obersturmführer. Seine weitere Karriere bei der SS ruinierte sich Lucas durch vorgebliche defätistische Äußerungen. Nach eigenen Angaben zu einer Bewährungseinheit nach Jugoslawien versetzt war er kurze Zeit bei Belgrad stationiert. Ende 1943 kam Lucas nach Oranienburg zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) und von dort als Lagerarzt nach Auschwitz. In Birkenau war er im sogenannten Zigeunerlager (BIIe) und im Theresienstädter Familienlager (BIIb), in Auschwitz I sodann als Truppenarzt tätig. Wohl im Spätsommer 1944 versetzte das WVHA den SS-Arzt ins Konzentrationslager Mauthausen, darauf folgend waren die Konzentrationslager Stutthof, Ravensbrück und schließlich Sachsenhausen die weiteren Betätigungsfelder des Mediziners.
Ende März 1945 setzte sich Lucas von der Truppe ab und verbarg sich in der Nähe von Berlin bei einem norwegischen Staatsbürger, der als politischer Häftling aus seiner Heimat nach Deutschland verbracht worden war und unter Auflagen sich bei Berlin zwangsaufenthalten musste. Ein Empfehlungsschreiben, das eine norwegische Ravensbrück-Häftlingsfrau dem Lagerarzt Lucas mitgegeben hatte, garantierte ihm Aufnahme und Schutz bei dem Norweger.
Als die Rote Armee Berlin eroberte, floh Lucas nach Westen, gelangte nach Elmshorn und fand dort Arbeit im städtischen Krankenhaus. Als seine Tätigkeit in Auschwitz Anfang 1963 ruchbar wurde, entließ ihn sein Arbeitgeber. Der Umstand, dass gegen ihn wegen Mords bzw. Mordbeihilfe ermittelt wurde, hinderte den Beschuldigten Lucas nicht, in Elmshorn eine Privatpraxis zu eröffnen. Bis wenige Monate vor Prozessende war Lucas ein freier Mann. Im März 1965 wurde jedoch Haftbefehl gegen ihn erlassen, denn Lucas hatte vor Gericht eingestanden, auf der Rampe selektiert zu haben. Drei Jahre verbrachte er in Untersuchungshaft, März 1968 setzte man ihn auf freien Fuß. Als der Bundesgerichthof im Februar 1969 das Urteil gegen Lucas aufhob und der vormalige SS-Arzt in der Neuverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Oktober 1970 freigesprochen wurde, war Lucas ein freier Mann. Für die erlittene Untersuchungshaft wurde er allerdings nicht entschädigt. Das Frankfurter Schwurgericht war der Auffassung, dass Lucas’ Verhalten in Auschwitz – bei »aller strafrechtlich schuldlosen Verstrickung« – »vom allgemeinen sittlichen Standpunkt aus doch verurteilenswert« sei und deshalb der freigesprochene Angeklagte keinen Anspruch auf Entschädigung habe.