20. Mai 1907, Gleiwitz/D – 23. Dezember 1997, Mannheim
Persönlicher Werdegang:
Sohn eines Elektroingenieurs; Besuch der Volksschule in Gleiwitz; Ausbildung im Fleischerhandwerk; anschließend im Betrieb des Vaters sowie in anderen Firmen als Hilfsarbeiter tätig; im Juli 1945 nach kurzer Haft wegen Zugehörigkeit zur SS aus dem Internierungslager entlassen; arbeitete zuletzt als Pförtner in einer Maschinenfabrik in Mannheim.
Funktionen während des NS-Regimes:
Mitglied der NSDAP und Angehöriger der Allgemeinen SS seit 1931; Angehöriger der SS-Totenkopfverbände seit 1939; nach Tätigkeiten als Hilfspolizist und im Werkschutz Ausbildung zum Sanitäter; im KZ Auschwitz zunächst im Wachdienst später in der Abteilung Standortarzt (Abt. V) als SS-Sanitätsdienstgrad in Auschwitz-Stammlager sowie in den Außenlagern Blechhammer, Gleiwitz und Golleschau tätig; Angehöriger der SS-Mannschaft von Sommer 1940 bis zur Evakuierung; letzter Dienstgrad: SS-Oberscharführer.
Zur Zeit der Verhandlung:
56 Jahre, verheiratet, ein Kind.
Untersuchungshaft seit August 1961.
Herbert Scherpe wurde wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Am Tag der Urteilsverkündung (19. August 1965) auf freien Fuß gesetzt.
Portrait
Herbert Scherpe
(20. Mai 1907, Gleiwitz/Oberschlesien – 23. Dezember 1997, Mannheim)
Aus der kinderreichen Familie eines Elektroinstallateurs stammend, wuchs Scherpe im oberschlesischen Gleiwitz auf. Nach der Volkschule ließ er sich zum Metzger ausbilden und machte die Gesellenprüfung, arbeitete aber nicht in seinem Beruf. Stattdessen war er im väterlichen Betrieb und bei Gleiwitzer Firmen bis 1930 als Hilfsarbeiter tätig. Nach dreijähriger Arbeitslosigkeit – Scherpe war 1931, vom deutschnationalen Elternhaus geprägt, in die NSDAP und die Allgemeine SS eingetreten – fand er Mitte 1933 als Hilfspolizist eine Beschäftigung. Messkontrolleur für die Kreisbauernschaft und Hilfsgrenzangestellter beim Zoll waren weitere Arbeitsverhältnisse. Seit Anfang 1936 bis zum Kriegsbeginn war Scherpe bei einem SS-Wachkommando tätig, das Militäreinrichtungen zu schützen hatte.
Mit Kriegsanfang wurde Scherpe zur SS-Totenkopfstandarte nach Dachau eingezogen und erhielt eine militärische Ausbildung. Ein Fronteinsatz blieb dem stark sehbehinderten SS-Angehöriger jedoch erspart. Vom Wirtschafts-Verwaltungshauptamt nach Oranienburg bestellt, absolvierte er eine kurze Sanitäterausbildung und wurde im Sommer 1940 im Rang eines SS-Unterscharführers nach Auschwitz kommandiert. Bis zur Auflösung des Lagers im Januar 1945 war Scherpe als Sanitätsdienstgrad im SS-Revier und in Häftlingskrankenbauten des Stammlagers (Auschwitz I) und von Nebenlagern tätig. Die Bewachung eines Todesmarsches zum Konzentrationslager Groß-Rosen war – Scherpe zufolge – seine letzte, erwähnenswerte Tat auf Befehl von Hitlers Schutzstaffel. Als SS-Mitglied wurde er für kurze Zeit in Schleswig-Holstein interniert. Angaben über seine Zugehörigkeit zur Auschwitzer Lager-SS machte er wohlweislich nicht. Als Scherpe im August 1961 verhaftet wurde, arbeitete er als Pförtner bei einer Mannheimer Maschinenfabrik. Seine Untersuchungshaft währte bis zum Tag der Urteilsverkündung am 19. August 1965. Zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt wurde Scherpe in Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.