14. Juni 1921, Darmstadt/D – 29. März 1991, Darmstadt/D
Persönlicher Werdegang:
Sohn eines Polizeimeisters; Besuch der Volksschule in Darmstadt von 1927 bis 1931 und anschließend das Realgymnasium bis zur Obersekundareife 1937; Flucht aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft; 1946 bis 1948 Studium der Landwirtschaft an der Universität Giessen; im Spruchkammerverfahren 1950 als Mitläufer eingestuft; Fortsetzung des Studiums; bis zu seiner Verhaftung im April 1959 Lehrer an der Landwirtschaftsschule Lovenich.
Funktionen während des NS-Regimes:
Angehöriger der SS seit 1937; am 1. Dezember 1937 Staffelmann der Totenkopfstandarte "Brandenburg"; im Juni 1938 in das KZ Buchenwald; Rekrutenausbilder in Dresden und Dachau; seit Mai 1941 Leiter des Referats Aufnahme in der Politischen Abteilung (Abt. II) im KZ Auschwitz; Angehöriger der SS-Mannschaft seit dem 15. Dezember 1940 bis zum 2. April 1943; letzter Dienstgrad: SS-Untersturmführer.
Zur Zeit der Verhandlung:
42 Jahre, verheiratet, zwei Kinder.
Untersuchungshaft von April 1959 bis Oktober 1963, ab Mai 1964. Hans Stark wurde wegen gemeinschaftlichem Mord in mindestens 44 Fällen zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. 1968 Haftverschonung.
Portrait
Hans Stark
(14. Juni 1921, Darmstadt – 29. März 1991, Darmstadt)
16-jährig und ein wenig erfolgreicher Obersekundaner bewarb sich der Darmstädter Hans Stark – vom Vater, einem Polizeimeister, von früher Jugend an in Drill und Härte erzogen – auf Anraten des gestrengen Familienoberhaupts beim Arbeitsdienst und bei der Wehrmacht. Wegen seiner Jugend abgelehnt, trat der Gymnasiast im Dezember 1937 im Rang eines SS-Staffelmanns der SS-Totenkopfstandarte »Brandenburg« freiwillig bei und verrichtete Wachdienst in den KZs Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau. Ideologisch geschult, im Geist der NS-Weltanschauung indoktriniert, wurde der minderjährige Stark Ende 1940 – mittlerweile zum SS-Unterscharführer aufgestiegen – ins Konzentrationslager Auschwitz versetzt und übte die Funktion eines Blockführers aus. Im Juni 1941 kam er zur Politischen Abteilung und übernahm die Leitung des Referats Aufnahme (Häftlings-Personalkartei).
Um seine Schulausbildung beenden zu können, ließ sich Stark von Weihnachten 1941 bis zum März 1942 aus dem Konzentrationslager in seine Heimatstadt beurlauben und besuchte als Externer das Justus-Liebig-Gymnasium, wo er die Reifeprüfung ablegte. Den Maturanten zog es wieder zum Dienst ins KZ, die Beförderung zum SS-Oberscharführer im September 1942 brachte dem jungen Stark die ersehnte Anerkennung. Nicht nur die Schule, auch die Universität wollte Stark mit dem KZ-Dienst verbinden. Ende 1942 ließ es sich erneut beurlauben, immatrikulierte sich an der Frankfurter Universität und widmete sich ein Semester lang dem Rechtsstudium. Ein Auslese-Lehrgang bei Dachau, ein Fronteinsatz im Osten, Offizierslehrgänge und der Besuch einer SS-Junkerschule waren weitere Stationen in seiner SS-Laufbahn. Die Beförderung im November 1944 zum SS-Untersturmführer markierte den Beginn der erstrebten Karriere als SS-Führer.
Zur Verteidigung der Reichshauptstadt eingesetzt, geriet Stark Anfang Mai 1945 in sowjetische Gefangenschaft, aus der ihm nach wenigen Tagen die Flucht gelang. Vom Zugriff der Sieger verschont, war Stark vorübergehend in der sowjetischen Besatzungszone auf Bauernhöfen tätig. Im Herbst 1946 nahm er an der Universität Gießen ein Landwirtschaftsstudium auf, musste es aber wegen eines schwebenden Spruchkammerverfahrens unterbrechen. Zu guter Letzt als Mitläufer qualifiziert, setzte Stark seine Ausbildung fort, machte Praktika und einen Vorbereitungsdienst beim Hessischen Landwirtschaftsministerium und legte 1953, im Jahr seiner Verheiratung, in Darmstadt das Assessor-Examen ab. Lehrtätigkeit an Landwirtschaftsschulen und Wirtschaftsberatung bei der Landwirtschaftskammer in Frankfurt am Main waren die Lebensabschnitte Starks bis zu seiner Verhaftung im April 1959. Von Ende Oktober 1963 bis Mitte Mai 1964 wurde Stark vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Im August 1965 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt, erhielt er in Anrechnung der erlittenen U-Haft im Jahr 1968 Haftverschonung und wurde auf freien Fuß gesetzt.