Jan Josef Farber, 1909 in Rudnany (heute Tschechoslowakei) geboren, kämpfte auf der Seite der Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg. Er wurde nach seiner Flucht vor den siegreichen Truppen von General Francisco Franco im Lager Gurs (Südfrankreich) interniert. Anfang 1940 trat Farber der im Exil gebildeten tschechoslowakischen Armee bei und war in der Slowakei im Untergrund gegen das Regime tätig, das mit dem Deutschen Reich kollaborierte. Im Dezember 1941 wurde Farber verhaftet und im April 1942 im Rahmen der von der slowakischen Regierung angeordneten „Aussiedlung der Juden“ nach Auschwitz deportiert. Die SS registrierte Farber als Häftling Nummer 30.674. Nach einigen Monaten schwerster Zwangsarbeit kam Farber von Birkenau nach Auschwitz I (Stammlager) und wurde dem Häftlingssanitätspersonal zugeteilt. Unter anderem hatte er als Angehöriger des „Leichenträgerkommandos“ Tote aus dem Häftlingskrankenbau in den Leichenkeller von Block 28 (Auschwitz I) und zum Krematorium zu transportieren. Im Frühjahr 1944 wurde Farber ins Nebenlager Gleiwitz überstellt, wo er als Häftlingspfleger tätig war. Farber war bis zur „Evakuierung“ von Auschwitz im Nebenlager Gleiwitz.
Zur Zeit seiner Aussage im Oktober 1964 war der Zeuge Jan Josef Farber 55 Jahre alt und lebte als Rentner in Prag/Tschechoslowakei.
Hörbeispiel:
Ich kam in den Häftlingskrankenbau, und dort hörte ich von den polnischen Häftlingen, dass Klehr und auch der Hantl, wenn der Block sehr vollgestopft war mit Häftlingen, auf diese Weise diese Frage lösen, dass sie die Schwerkranken durch Phenolinjektionen töten, dass Selektionen gemacht werden und dass, wenn große Transporte und große Meldungen vor dem Krankenbau waren, Selektionen fürs Gas durchgeführt wurden.
(96. Verhandlungstag, 2.10.1964)
Erläuterung:
In den Blöcken 9, 19, 20, 21 und 28 von Auschwitz I (Stammlager) befanden sich die sogenannten Häftlingskrankenbauten. Waren sie nach Auffassung der SS-Lagerärzte oder der SS-Sanitätsdienstgrade „überbelegt“ und konnten die kranken Häftlinge nicht als „gesund“ und „arbeitsfähig“ ins Lager entlassen werden, führte die SS Selektionen durch. Zwei Todesarten hatte die SS für ihre Opfer vorgesehen. Der Tod in den Gaskammern: Die selektierten Kranken wurden vom Stammlager (Auschwitz I) mit Lastwagen nach Birkenau verbracht und dort in den Gaskammern mit Zyklon B ermordet. Der Tod durch „Abspritzen“: Die Sanitätsdienstgrade Josef Klehr, Emil Hantl und Herbert Scherpe töteten die als „arbeitsunfähig“ selektierten Häftlinge mit einer Spritze ins Herz. Den Häftlingen wurde mit einer sogenannten Rekordspritze (lange Hohlnadel mit großem Glaszylinder und Metallkolben) Phenol (Karbolsäure) injiziert. Die Häftlinge waren meist sofort tot.